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Die Überführung von privat gehaltenen Grundstücken in eine Kapitalgesellschaft wirft zahlreiche steuerliche und rechtliche Fragen auf. Neben den direkten Steuerfolgen sind insbesondere die Grundstückgewinnsteuer, sozialversicherungsrechtliche Aspekte sowie Fragen der Nachfolge- und Vermögensplanung zu berücksichtigen. Anhand praxisnaher Fallbeispiele werden verschiedene Gestaltungsvarianten und deren steuerliche Konsequenzen beleuchtet. Die Fälle behandeln unter anderem die Einbringung von Immobilien in Kapitalgesellschaften, die Abgrenzung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen, Umstrukturierungen, Nachlassplanungen sowie gemischte Schenkungen. Die Lösungen zeigen auf, welche steuerlichen Risiken und Chancen sich in der Praxis ergeben und wie aktuelle Rechtsprechung und Verwaltungspraxis zu berücksichtigen sind.Die Fallbeispiele stehen kostenlos zur Verfügung. Die ausführlichen Musterlösungen mit rechtlicher Würdigung, steuerlichen Analysen und Berechnungen können separat erworben werden.
A hält zu 100% die Land AG sowie die Werk AG. Die Land AG kauft im Jahr 2023 ein Abbruchobjekt für CHF 1.9 Mio. (400m2). Die Werk AG lässt die Überbauung durch eine Drittgesellschaft realisieren. Anlässlich der Veräusserung der Stockwerkeinheiten im Jahr 2026, verkauft die Land AG jeweils den Landanteil je Stockwerkeinheit, während die Werk AG das Werk bzw. die bauliche Substanz der Stowerkeinheit veräussert. Gemäss beurkundetem Kaufvertrag löst die Land-AG insgesamt CHF 2 Mio., während die Werk AG CHF 5.7 Mio. einnehmen konnte - sie trug dafür die Baukosten über CHF 3.4 Mio. und entwickelte das Projekt. Für die Vermarktung bzw. den Verkauf wurde ein externer Makler beauftragt, der je verkaufter Stockwerkeinheit ein Honorar 2% (insgesamt CHF 154’000) in Rechnung stellte.

Fragen
A hält zu 100% die Land AG, Werk AG und Bau AG. Die Land AG kauft im Jahr 2023 ein Abbruchobjekt für CHF 1.9 Mio. (400m2). Die Werk AG lässt die Überbauung durch die Schwestergesellschaft Bau AG realisieren. Anlässlich der Veräusserung der Stockwerkeinheiten im Jahr 2026, verkauft die Land AG jeweils den Landanteil je Stockwerkeinheit, während die Werk AG das Werk veräussert. Gemäss beurkundetem Kaufvertrag löst die Land-AG insgesamt CHF 2 Mio., während die Werk AG CHF 5.7 Mio. einnehmen konnte - sie trug dafür die Baukosten über CHF 5.5 Mio., die ihr von der Bau AG für die Erstellung des Gebäudes in Rechnung gestellt wurde. Für die Vermarktung bzw. den Verkauf wurde ein externer Makler beauftragt, der je verkaufter Stockwerkeinheit ein Honorar 2% (insgesamt CHF 154’000) in Rechnung stellte.

Frage
Wie wird das Steueramt in einer solchen Konstellation mutmasslich vorgehen?
A hält zu 100% die Land AG sowie die Werk AG. Die Land AG kauft im Jahr 2023 ein Abbruchobjekt für CHF 1.9 Mio. (400m2). Die Werk AG lässt die Überbauung durch eine Drittgesellschaft realisieren. Anlässlich der Veräusserung der Stockwerkeinheiten im Jahr 2026, verkauft die Land AG jeweils den Landanteil je Stockwerkeinheit, während die Werk AG das Werk bzw. die bauliche Substanz der jeweiligen Stockwerkeinheiten veräussert. Gemäss beurkundetem Kaufvertrag löst die Land-AG insgesamt CHF 2 Mio., während die Werk AG CHF 5.7 Mio. einnehmen konnte - sie hat das Projekt vollständig allein projektiert und gebaut. Für die Vermarktung bzw. den Verkauf wurde ein externer Makler beauftragt, der je verkaufter Stockwerkeinheit ein Honorar 2% (insgesamt CHF 154’000) in Rechnung stellte.

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