Die Mindestbesteuerungsverordnung (MindStV) wurde in der Schweiz eingeführt, um die OECD-Mindeststeuer umzusetzen. Die Umsetzung stellt Unternehmen vor grosse Herausforderungen aufgrund der Regelungskomplexität und der notwendigen technischen Implementierung der Neuerungen in den Accounting-Systemen. Viele Unternehmen nutzen daher die von der OECD vorgesehenen Safe-Harbour-Regelungen. In diesem Beitrag wird untersucht, ob diese Regelungen auch für Investmenteinheiten gelten, die Teil einer Unternehmensgruppe sind.
Die Beanspruchung der Safe-Harbour-Übergangsregelungen erfordert einen qualifizierten länderbezogenen Bericht (Qualified CbCR), der auf der Basis des CbCR erstellt wird. Im Artikel wird dargestellt, welche Änderungen im Qualified CbCR vorgenommen werden müssen, damit die Investmenteinheiten die Safe-Harbour-Regeln anwenden könnten. Diese stellen eine wesentliche Erleichterung dar, da die eigenständige Ermittlung des Mindeststeuergewinns entfällt. In drei Beispielen - für nationale und grenzüberschreitende Sachverhalte - wird dargestellt, wie die Safe-Harbour-Regeln auf intransparente Investmenteinheiten angewendet werden können bzw. in welchen Fällen dies nicht möglich ist.