Das Verbuchen und Besteuern von Krypto Sachverhalten stand im Zentrum der ISIS Tax Talks vom 20. November 2018 in Zürich-Oerlikon.
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Das Verbuchen und Besteuern von Krypto Sachverhalten stand im Zentrum der ISIS Tax Talks vom 20. November 2018 in Zürich-Oerlikon. Herr Matthias Langer, LL.M., Steuerberater und Partner der actus ag in Liechtenstein, verschaffte dem Publikum einen Überblick zu den Herausforderungen, die sich bezüglich digitaler Währungen in der Praxis stellen. An der anschliessenden Diskussionsrunde zum Thema nahmen Prof. Dr. iur. Peter Mäusli-Allenspach, LL.M., lic. iur. HSG Thomas Linder, eidg. dipl. Steuerexperte, und lic. iur. Stephan Stauber, Rechtsanwalt und Leiter der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt, teil.
1. Buchhalterische Herausforderungen
Gegenstand des Einführungsreferats waren insbesondere die buchhalterischen Aspekte der Kryptowährungen. Halten Unternehmen Kryptowährungen in digitalen «Wallets», ist deren Verbuchung mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Buchhaltungsprogramme sind derzeit noch nicht in der Lage, Transaktionen in Kryptowährungen abzubilden.01 Auch der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ wird auf die Probe gestellt. Sämtliche Transaktionen einer Blockchain sind zwar