- Grundstücke
Praxisänderung: Bundesgericht hebt die Praxis zum «wirtschaftlichen Neubau» auf
Liegenschaftsunterhaltskosten: Werterhaltung oder Wertvermehrung?
Das Bundesgericht hat in seinem Urteil 9C_677/2021 vom 23. Februar 2023 seine Praxis geändert und den Begriff des «wirtschaftlichen Neubaus» aufgegeben.
Zwischen Hauseigentümer und Steuerbehörden ist oft streitig, ob Kosten im Zusammenhang mit einer privat gehaltenen Liegenschaft vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden können (sog. werterhaltende Aufwendungen) oder nur bei der Grundstückgewinnsteuer im Rahmen einer Handänderung als wertvermehrende Investitionen («Anlagekosten») berücksichtigt werden. Als Unterhaltskosten steuerlich abziehbar sind gemäss Art. 32 Abs. 2 DBG<