Mit seinem neuesten Entscheid vom 19. August 2024 (9C_673/2023), publiziert am 25. September 2024, bestätigt und präzisiert das Bundesgericht seine Praxis zur Nichtigkeit von Ermessensveranlagungen.

Titel: lic. iur., Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte
Position: Partner
Firma: Bratschi AG
- Nicola Corvi, Bruno Rieder27. April 2023 – A4 Ed. 2/2023
Praxisänderung: Bundesgericht hebt die Praxis zum «wirtschaftlichen Neubau» auf
- Grundstücke
Als Unterhaltskosten steuerlich abziehbar sind seit der Gesetzesänderung von Art. 32 Abs. 2 Satz 1 DBG auch Kosten der Instandstellung neu erworbener Liegenschaften. Damit schaffte der Gesetzgeber die Dumont-Praxis ab. Das Bundesgericht schuf stattdessen die Rechtsfigur des «wirtschaftlichen Neubaus» bei Sanierungskosten von neu erworbenen Liegenschaften. Liegt ein «wirtschaftlicher Neubau» vor, sind sämtliche Kosten ungeachtet ihres Charakters nicht als Unterhaltskosten abziehbar. Das Bundesgericht hat nun – im Urteil vom 23. Februar 2023 – seine langjährige Praxis überprüft und diese geändert.