- Selbständige
- Grundstücke
Die Gerichte hatten in jüngster Zeit Gelegenheit, sich zum gewerbsmässigen Liegenschaftenhändler zu äussern. Es zeigt sich, dass die üblichen Kriterien, welche die Gewerbsmässigkeit der Einzelperson als Liegenschaftenhändler begründen, unterschiedlich stark gewichtet werden.
2. Gewerbsmässigkeit versus private Vermögensverwaltung bei Verkauf von Liegenschaften
3. Die Abgrenzung zum gewerbsmässigen Immobilienhandel
4. Erzielter Kapitalertrag /-gewinn und Progression
5. Besteuerung nach dem Aufwand
6. Praxis und Abgrenzung von Beteiligungen als Alternativgüter
In jüngster Zeit haben die Gerichte auf kantonaler Ebene und das Bundesgericht wieder vermehrt Entscheide zur Frage der steuerlichen Gewerbsmässigkeit des Liegenschaftenhändlers gefällt. Bestimmte Handlungen von steuerpflichtigen Personen mit Bezug auf die Planung, Ausführung, Vermietung und den Verkauf von Liegenschaften und Stockwerkeigentumswohnungen können je nach Kombination der einzelnen Kriterien als eine selbständige Erwerbstätigkeit qualifizieren. In der Folge unterlie