Die «Zukunftsinitiative» zielt darauf ab, das Vermögen natürlicher Personen durch eine zusätzliche Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene zu besteuern. Mit einem Freibetrag von CHF 50 Mio. betrifft die Steuer vermögende Personen. Der vorgesehene Steuersatz wurde auf 50% festgesetzt, ohne Ausnahmen für die Besteuerung vorzusehen. Aufgrund der bestehenden Erbschafts- und Schenkungssteuern kann dies zu weit höheren effektiven Steuerbelastungen führen. Zahlreiche ungeklärte Fragen und eine vorgesehene Rückwirkung sorgen bereits weit vor einer Volksabstimmung anfangs 2026 für grosse Verunsicherung. Der vorliegende Beitrag soll anhand von Beispielen mögliche Folgen sowie Handlungsmassnahmen aufzeigen.

Titel: lic. oec. HSG, dipl. Steuerexperte, dipl. Liechtensteinischer Treuhandexperte
Position: Managing Partner
Firma: WeTrust Group
E-Mail: martin.meyer@wetrust.li
- Thomas Patt, Martin A. Meyer25. Januar 2024 – A2 Ed. 1/2024
Teilrevision des MWSTG und aktuelle Entwicklungen
- MWST/Zoll
Am 16. Juni 2023 hat die Bundesversammlung das teilrevidierte Mehrwertsteuergesetz verabschiedet. Neben dem Kernelement der Besteuerung von Lieferungen über elektronische Plattformen beinhaltet die Teilrevision auch zahlreiche Änderungen im Bereich der Internationalisierung, Steuerreduktionen, Betrugsbekämpfung und sonstige Vereinfachungen. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Januar 2025 geplant. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, hängt massgeblich auch von der Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung ab, deren Entwurf sich vom 25. Oktober 2023 bis zum 8. Februar 2024 in der Vernehmlassung befindet.
- Martin A. Meyer, Stefan Quaderer30. Juni 2022 – A7 Ed. 2/2022
Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen
- Unternehmen
- International
Am 22. Dezember 2021 veröffentlichte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Bekämpfung der missbräuchlichen Nutzung von Briefkastenfirmen innerhalb der EU. Die unter ATAD III einzuordnende Richtlinie auferlegt Briefkastengesellschaften Reportingpflichten und führt bei Nicht-Erfüllung bestimmter Substanzkriterien zum Verlust von Steuervorteilen.
- Marcel Widrig, Martin A. Meyer27. Februar 2020 – A2 Ed. 1/2020
Die privatrechtliche liechtensteinische Anstalt mit geteiltem oder ungeteiltem Kapital
- Unternehmen
- International
Die privatrechtliche liechtensteinische Anstalt ist eine sehr vielseitige und flexibel ausgestaltbare Rechtsform, welche dem Schweizer Gesellschaftsrecht unbekannt ist und nicht generell den Körperschaften oder Stiftungen zugeordnet werden kann. Der Artikel befasst sich mit der «Anstalt» als einer Besonderheit des liechtensteinischen Gesellschaftsrechts.