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Quasi-Liegenschaftenhandel – von der Elastizität der Kriterien
Urteil des Bundesgerichts vom 13. Oktober 2022 betreffend Quasi-Liegenschaftenhändler
Gemäss Bundesgerichtsurteil vom 13. Oktober 2022, dessen schriftliche Begründung den Parteien am 30.
Am 13. Oktober 2022 wurde der nachfolgende Sachverhalt im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung vom Bundesgericht im Fünfergremium verhandelt und die Beschwerde der Steuerpflichtigen mit 3:2 Stimmen abgewiesen. 24 Wochen später erhielten die Beschwerdeführer die schriftliche Begründung per Post (30. März 2023). Die Autorinnen geben dem interessierten Publikum mit Zustimmung der Steuerpflichtigen Einblick in