Zitiervorschlag: Thomas Linder, MWST-Praxis der ESTV im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie (DLT), in zsis) 2/2023, A9, N [...] (publ.zsis.ch/A9-2023)
Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat bereits 2019 erstmals ihre MWST-Praxis im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie (DLT) veröffentlicht. Zum einen wurde die MWST-Info (MI) 04 Steuerobjekt um eine neue Ziffer 2.7.3 ergänzt, die Auskunft darüber gibt, welche Leistungen im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien der Inlandsteuer unterliegen.
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Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat bereits 2019 erstmals ihre MWST-Praxis im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie (DLT) veröffentlicht. Zum einen wurde die MWST-Info (MI) 04 Steuerobjekt um eine neue Ziffer 2.7.3 ergänzt, die Auskunft darüber gibt, welche Leistungen im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed-Ledger-Technologien der Inlandsteuer unterliegen. Zum anderen wurde die Praxispublikation zur Steuerbemessung (MI 07) unter Ziff. 1.1.4 um ein Kapitel betreffend «Entgelt in Kryptocoins/Token» ergänzt, das zusätzliche Ausführungen zur Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Steuer enthält.
Obwohl diese Praxisfestlegungen zu begrüssen waren, gibt es leider immer noch Bereiche, in denen weitere Klarstellungen erforderlich wären. Eine Überarbeitung drängt sich auf.
Zum Beispiel gibt es gewisse Unsicherheiten bei der mehrwertsteuerlichen Qualifikation von Token mit Nutzungsfunktion und zur Besteuerung von Mining- und Staking-Aktivitäten im Zusammenhang mit der Validierung von Transaktionen und der Erstellung von Transaktionsblöcken. Offen ist diesbezüglich zum Beispiel, ob bei der Validierung resp. Block-Erstellung das «Blockchain-Netzwerk als Gesamtheit oder die einzelne Nutzerin Gegenpartei ist und wo dementsprechend der jeweilige Leistungsort ist. Nach Ansicht des Autors liegen dabei nicht nur eine, sondern zwei unabhängige Leistungen vor: eine zwischen der Nutzerin und dem Blockchain-Netzwerk um die Erfassung einer Transaktion im dezentralen Transaktionsregister, und eine zweite zwischen dem Validator und dem Blockchain-Netzwerk um die Erstellung eines Blocks bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen. Das Netzwerk würde dabei für die Zwecke der Mehrwertsteuer als ausländisches Subjekt qualifizieren. Die Praxis der ESTV, welche ein direktes, steuerbares Leistungsverhältnis zwischen dem Validator und der Nutzerin unterstellt, ist daher zu überdenken.
Es ist wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Auswirkungen von Blockchain- und DLT-basierten Geschäftsmodellen komplex sein können und eine sorgfältige Analyse erfordern. Unternehmen, die im Bereich Blockchain und DLT tätig sind, müssen daher sicherstellen, dass sie sich nicht ausschliesslich auf die publizierten Praxisfestlegungen verlassen und gegebenenfalls weitere Beratung in Anspruch nehmen und/oder ein Ruling bei der ESTV einholen.
1. Einleitung
Die mehrwertsteuerliche Einordnung von Blockchain-Transaktionen ist nicht einfach.01 Sowohl die Technologie als auch das Mehrwertsteuerrecht werfen komplexere Fragen auf, als man auf den ersten Blick vermuten würde.
Um gewisse Klarheit zu schaffen, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) am 17. Juni 2019 erstmals ihre Praxis im Zusammenhang mit Blockchain- und Distributed Ledger-Technologie (DLT) veröffe