Leistungen und Dienstleistungen lassen sich heutzutage weltweit fast ohne physische Präsenz vor Ort anbieten und beziehen. Das macht die digitale Wirtschaft zu einer Herausforderung für das internationale Steuerrecht, dessen Normen eine Besteuerung der Gewinne eines Unternehmens grundsätzlich am Ort ihrer Erwirtschaftung vorsehen.
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Leistungen und Dienstleistungen lassen sich heutzutage weltweit fast ohne physische Präsenz vor Ort anbieten und beziehen. Das macht die digitale Wirtschaft zu einer Herausforderung für das internationale Steuerrecht, dessen Normen eine Besteuerung der Gewinne eines Unternehmens grundsätzlich am Ort ihrer Erwirtschaftung vorsehen. Eine Besteuerung ausländischer Wirtschaftsvorgänge aus grenzüberschreitenden Unternehmenstätigkeiten darf in der Regel nur dann erfolgen, wenn ein enger inländischer Anknüpfungspunkt in Form einer physischen Betriebsstätte besteht. Dies steht im Spannungsverhältnis mit den Geschäftsmodellen der digitalen Wirtschaft, die eine physische Präsenz nicht unbedingt voraussetzen. Es stellt sich folglich die Frage, ob die fast 100 Jahre alten Besteuerungs- und Anknüpfungsprinzipien digitale Modelle noch adäquat erfassen.
Die Nutzerinnen, deren persönliche Daten, der Datenzufluss und die Datennutzung können als neue Anknüpfungspunkte betrachtet werden. Können sie tatsächlich eine massgebende Rolle bei der Wertschöpfung eines Unternehmens der digitalen Wirtschaft spielen? Und wenn ja, wie können sie verwendet werden, um die Herausforderungen im Zusammenhang mit der Besteuerung der digitalen Wirtschaft zu bewältigen? Gestützt auf das konkrete Beispiel von Uber besteht das Ziel dieses Aufsatzes darin, Antworten auf diese Fragen zu finden.
1. Einleitung
Wir alle kennen es: ein Abendessen mit Freunden in einem Restaurant der Stadt Zürich, ein gutes Glas Wein, ein bisschen plaudern ... und unvermeidlich verpassen wir das letzte Tram nach Hause. Was nun? Natürlich eine Fahrt mit Uber bestellen.
Uber dient als Vermittler von Fahrten durch Privatpersonen. Das Geschäftsmodell von Uber zeichnet sich durch eine Besonderheit aus: Uber-Dienstleistungen lassen sich nur über eine App beziehen. Der Nutzer muss weder seinen Standort kennen