Luzius Cavelti
Die dogmatischen Probleme des Steuerstrafrechts
Editorial zur Schwerpunktausgabe «Steuerstrafrecht» des zsis) vom 25. November 2021.
11/2021
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<article class="rz"><p>Das Steuerstrafrecht wird in der Steuerrechtswissenschaft häufig etwas vernachlässigt. Gleichzeitig wird das Steuerstrafrecht in der Praxis immer wichtiger. Nicht nur der ausgebaute internationale Informationsaustausch von Steuerdaten, sondern auch eine steigende Anzahl von Medienberichten über Steuerdelikte berühmter Personen hat dazu geführt, dass das Steuerstrafrecht in der Praxis an Bedeutung gewonnen hat.</p>
<p>Allerdings hat sich in den letzten Jahren das Steuerstrafrecht nur wenig weiterentwickelt. Zwar haben viele Kantone ihre Abteilungen für Strafsteuern personell verstärkt, doch bei den Strafverfolgungsbehörden fehlt es weiterhin am steuerrechtlichen Fachwissen, weshalb Strafanzeigen der Steuerbehörden häufig nicht weiterverfolgt werden. Das hat dazu geführt, dass viele Steuerbehörden darauf verzichten, steuerpflichtige Personen bei den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.</p>
<p>Zudem weist das Steuerstrafrecht seit Jahrzehnten die gleichen dogmatischen Schwächen auf.<a title="" href="#_ftn1" name="_ftnref1"><sup>01</sup></a> Eine wesentliche Ursache für die dogmatischen Probleme ist darin zu finden, dass Veranlagungs- und Steuerstrafverfahren nicht klar voneinander getrennt sind und mithin die gleichen Behörden sowohl über die Steuerveranlagung als auch über die Busse für Steuerhinterziehung entscheiden. Dadurch kommen unterschiedliche Verfahrensgrundsätze zur Anwendung, die sich nur schwer miteinander vereinbaren lassen: Während bspw. steuerpflichtige Personen im Veranlagungsverfahren zu einer Mitwirkung gesetzlich verpflichtet sind,<a title="" href="#_ftn2" name="_ftnref2"><sup>02</sup></a> können sie im Steuerstrafverfahren ihre Kooperation verweigern. Sie dürfen auch nicht gezwungen werden, nahestehende Personen zu belasten, sofern ein Zeugnisverweigerungsrecht besteht.<a title="" href="#_ftn3" name="_ftnref3"><sup>03</sup></a> Obwohl die Trennung von Veranlagungs- und Steuerstrafverfahren deshalb von grundlegender Bedeutung ist, verschwimmen diese beide Verfahren in der Realität regelmässig. Leider sind in den letzten Jahren sämtliche Versuche gescheitert, das Steuerstrafrecht zu reformieren und an die neusten Entwicklungen bei der EMRK anzupassen.</p>
<p>Wir hoffen, mit der aktuellen Schwerpunktausgabe einen kleinen Beitrag zur Diskussion im Steuerstrafrecht leisten zu können. Philipp Wermuth und Claudio Fischer setzten sich mit dem Verhältnis zwischen der Steuerhinterziehung und der Rückerstattung der Verrechnungssteuer auseinander. Alexandra Hirt beschäftigt sich mit der straflosen Selbstanzeige. Sie geht der Frage nach, inwiefern der automatische Informationsaustausch die Möglichkeiten zur straflosen Selbstanzeige einschränkt. Natalie Peter diskutiert steuerstrafrechtliche Fragen zu Trusts- und Offshore Strukturen. Daniel Holenstein erläutert den Einfluss des Rechnungslegungsrechts auf das Steuerstrafrecht. Simone Nadelhofer, Benoît Mauron, Deborah Hondius und Michael Neumann zeigen, wann Steuerdelikte eine Vortat zur Geldwäscherei sind.</p></article>
Fussnoten / weitere Hinweise:
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<p><a title="" href="#_ftnref1" name="_ftn1"><sup>01</sup></a> So insbesondere Urs Behnisch, Steuerstrafrecht, in: Ackermann Jürg-Beat/Heine Günter (Hrsg.), Wirtschaftsstrafrecht der Schweiz, 2. Aufl. Bern 2021, S. 1008 m.w.H.</p>
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<p><a title="" href="#_ftnref2" name="_ftn2"><sup>02</sup></a> Vgl. Art. 123 Abs. 1, 126 Abs. 1 DBG.</p>
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<p><a title="" href="#_ftnref3" name="_ftn3"><sup>03</sup></a> Art. 168ff. StPo.</p>
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Fussnoten / weitere Hinweise: