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Die Schweiz besteuert das Vermögen von Privatpersonen, wobei der Verkehrswert als Grundlage dient. Bei nicht kotierten Aktien, insbesondere bei Start-up-Unternehmen, kann die Bewertung zu unfairen Steuerbelastungen führen.
2. Bestimmung des Verkehrswertes von nicht kotierten Beteiligungen
3. Vorliegen eines Transaktionspreises anlässlich der Gründung oder bei einer Kapitalerhöhung
4. Schutzmechanismen von Investor:innen bei Gründungen oder Kapitalerhöhungen
5. Ungleichbehandlung in der Bewertung von Beteiligungsrechten
6. Der Gleichbehandlungsgrundsatz in der Vermögenssteuer
8. Folgen für die steuerliche Bewertung von Mitarbeiterbeteiligungen
Die Schweiz kennt für Privatpersonen eine Vermögenssteuer. Erhoben wird sie auf dem Reinvermögen (Art. 13 StHG). Die Bewertung des Vermögens orientiert sich nach dem Verkehrswert (Art. 14 Abs. 1 StHG).
Der Vermögenswert von kotierten Aktien bemisst sich anhand des Börsenwertes. Bei nicht kotierten Aktien fehlen regelmässig Anhaltspunkte, die eine Bewertung der Aktien zum Verkehrswert zulassen. Mangels eines verfügbaren Wertes ist der Verkehrswert anhand von Schätzungsgrundlage