1.1 Sachverhalt
Mit der Liebe von Emil Keller und Leni Keller-Blum ist es endgültig vorbei. Sie liessen sich per 01. Januar 2026 scheiden. Im Rahmen der Scheidung übertrug Emil Keller CHF 100’000 aus seiner Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) an die Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) von Leni Keller-Blum.
Emil Keller verfügt aufgrund der Scheidung über eine scheidungsbedingte Vorsorgelücke in der Höhe von CHF 100’000 («Scheidungslücke»). Die Höhe der Scheidungslücke ist unbestritten und durch die Vorsorgeeinrichtung von Emil Keller bestätigt. Zur Schliessung dieser Lücke plant er per 01. Januar 2028 einen Einkauf in der Höhe von CHF 100’000. Per 01. Januar 2030 plant Emil Keller, sich vorzeitig pensionieren zu lassen und sein Vorsorgeguthaben in Kapitalform zu beziehen. Der Bezug der Altersleistung in Kapitalform ist nach dem Reglement seiner Vorsorgeeinrichtung zulässig. Emil Keller wird die Erklärung für den Kapitalbezug gegenüber seiner Vorsorgeeinrichtung fristgerecht abgeben.