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MWST (Indirekte Steuern) und Verrechnungspreise
ISIS)-Seminar vom 26. September 2017
Der US Biotechkonzern „Flexymusc Inc.“ (FLEXYMUSC) verfügt über eine Schweizer Sub-Holding. Diese ist für das Halten der Beteiligungen des Rest of World Geschäfts von FLEXYMUSC, Zug, unter der Nummer CHE- 069.069.069 zuständig. Sie wurde mehrwertsteuerlich nicht registriert, da die jährlich bezahlte Vorsteuer immer nur zwischen CHF 15‘000 – 30‘000 schwankte und daher auf eine Registrierung aus ökonomischen Gründen verzichtet wurde. Die Holding verfügt über eine Prinzipalgesellschaft als 100% gehaltene Tochtergesellschaft in Zug. Die Holding hat kein eigenes Personal. Die Holding wird durch eine Managementgesellschaft in Irland verwaltet und wurde nicht in ein Verrechnungspreiskonzept eingebunden, da die Aktivität durch einen De-Minimis Raster des FLEXYMUSC Konzerns fiel.
Die Bilanz der Holding weist folgende Bilanzdaten zu Buchwerten und Erfolgsrechnungszahlen aus (in CHF):
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Variante: Die Holding hat eigenes Personal, d.h. verfügt über eine Juristin, die 60% in einem Teilzeitpensum Alltagsarbeiten für die Holding erledigt.
Der Autozulieferbetrieb „H-KAT“ mit Sitz in Luxembourg wird durch eine Private Equity Gesellschaft gehalten. Die Prinzipalgesellschaft für Europa befindet sich in der Schweiz, wobei in allen Ländern mit Autoproduktion Limided Risk Distributors (LRD) als Ländergesellschaften von H-KAT unterhalten werden. Deren lokale Kunden sind die Autowerke grosser Autohersteller. Durch die Dieselaffäre kam H-KAT in finanzielle Schwierigkeiten. Zur Absicherung einer versprochenen Kreditlinie von CHF 10‘000‘000‘000 mussten alle europäischen LRD’s in ein echtes Factoring einwilligen. Ihre Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden unmittelbar nach der Rechnungstellung an die Schweizer Prinzipalgesellschaft gegen Entschädigung von 99.5% des nominalen Forderungswerts abgetreten. Die Forderungen werden gegenüber der Bank verpfändet.
Das Ausfallrisiko ist nachweislich äusserst gering, da sämtliche Kunden renommierte Autohersteller sind. Die Rechnungen werden durch die LRD’s ausgestellt, ebenso werden die Forderung weiterhin durch die Debitorenbuchhalter der LRD’s verwaltet, ausstehende Forderungen gemahnt und für die Prinzipalgesellschaft laufend eine Übersicht über den Status der Forderungen erstellt.
Das Verrechnungspreisdokument stellt mathematisch genau sicher, wie gross der Spread für den Factorer sein kann und stützt sich dabei auf Marktdaten wie Liborverzinsung, Bonitätsbewertungen usw. ab. Schliesslich hält das Dokument fest, dass der daraus resultierende Spread 0.5% für den Factorer (Prinzipal) beträgt, wobei die Forderungen weiterhin durch die LRD’s verwaltet werden.
M.a.W. bleibt der Arbeitsaufwand für den Factorer minimal. Er muss primär die verbleibenden Markt- und Bonitätsrisiken tragen.
Im Rahmen einer Prüfung stellt die ESTV fest, dass es sich gemäss Vertrag um echtes Factoring handelt und dementsprechend der Erhalt der Forderungszahlung MWST-ausgenommener Umsatz darstellt. Entsprechend unterliegen die damit im Zusammenhang stehenden Vorsteuern einer vollständigen Vorsteuerkorrektur. Pro Jahr wurden Forderungen von rund 2‘000‘000‘000 durch den Principal vereinnahmt.
Trotz Verechnungspreisdokumentation wurde nachweislich nichts für die Verwaltung der Forderungen durch die LRD’s vorgesehen, es wurde auch nichts verbucht und entschädigt. Unbestritten ist, dass die Forderungen durch die LRD’s verwaltet wurden.
Es stellt sich die Frage nach dem Drittpreis für die Verwaltung dieser Forderungen im Sinne von Art. 24 Abs. 2 MWSTG. Es liegen der ESTV Vergleichspreise von professionellen Factorers vor, welche sich auf den Kauf von Kleinkreditforderungen spezialisiert haben und diese Forderungen durch einen externen Spezialisten verwalten lassen.
Die Versicherungsgesellschaft VinSure Ltd. mit Sitz auf den Bermudas betreibt das Versicherungsgeschäft in allen grossen Wirtschaftsnationen über lokale Tochtergesellschaften. Das europäische Geschäft wird durch eine Irische Tochtergesellschaft und Betriebsstätten in den Ländern gefürt.
VinSure Gruppe führt ein virtuelles Shared Centre ein. Jede Tochtergesellschaft bzw. Betriebsstätte trägt an dieses virtuelle Shared Centre bei, aber erhält auch Leistungen. Das virtuelle Shared Centre hat den Vorteil, dass der Betrieb 24/7 mit viel kleinerem Aufwand geführt werden kann, als wenn ein Vollbetrieb in jedem Land zu organisieren wäre.
Das virtuelle Shared Centre wickelt folgende Services ab:
Sämtliche Mitarbeiter, welche vorerwähnte Leistungen erbringen, buchen Ihre Kosten auf ein gemeinsames Buch. Die Verteilung des Shared Centre Aufwands wird proportional zu den erzielten Bruttoprämienerträgen ohne Aufschlag vorgenommen. Von der zu übernehmenden Aufwandproportion wird die erbrachte Leistung abgezogen. Was verbleibt ist die Ausgleichszahlung.
Eine aussichtsreiche Schweizer Biotech Gesellschaft, die BPh AG mit Sitz in Küssnacht/SZ möchte ihr Produkt, welches die Swissmedic und EMA Zulassung erhalten hat, in der Schweiz und in der EU vertreiben. Eine in Amsterdam ansässige Tochtergesellschaft, BPh NV wird den Vertrieb in der EU übernehmen, während BPh AG in der Schweiz für R&D sowie das IP verantwortlich ist. BPh AG ist für das Management des Geschäfts zuständig und erbringt für den Vertrieb Marktingleistungen. Umgekehrt wird BPh NV ihre Administratoren auch für die BPh AG zur Verfügung stellen. Das Tagesgeschäft der BPh AG wird zu einem grossen Teil durch BPh NV gefürt.
BPh AG erbringt gegenüber BPh NV Managementleistungen von 500, Administrationsleistungen von 3‘500 sowie IP-Rechte von 4‘500. BPh NV erbringt gegenüber BPh AG Administrationsleistungen für 1‘500.
Nach langer Diskussion zwischen dem Steuerberater und der Geschäftsleitung der BPh AG hat man sich auf eine Profit Split Methode geeinigt. Man erachtet die Verflechtung der Aufgaben als sehr eng, weshalb man auf ein einfach umsetzbares Modell mit geringer Administrationstiefe setzt. Diese soll eine faire Verteilung der anfänglichen Verluste und künftigen Gewinne auf die AG und die NV ermöglichen. Sehr detaillierte Berechnungen hinsichtlich der langjährigen Wertschöpfung ergaben, dass die BPh AG die nächsten fünf Jahre 80% und die BPh NV 20% des Profits erhalten soll. Bei Verlusten soll der gleiche Schlüssel zur Anwendung gelangen. Die zuständigen Behörden für die Gewinnbesteuerung sowohl in den Niederlanden als auch der Schweiz haben unter Berücksichtigung der Verrechnungspreisdokumentation sowie des Businessplans ihre schriftliche Zustimmung zu diesem Verrechnungspreismodell gegeben (siehe Illustration). Dieser zeigt folgendes:
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PREMIO, ein deutscher Automobilhersteller möchte seine Fahrzeuge möglichst kostengünstig in die Schweiz einführen. PREMIO Schweiz, die Tochtergesellschaft, importiert die Fahrzeuge.
Es stehen drei Verrechnungspreismethoden zur Auswahl:
Die Fahrzeuge sind hochmodern. Es wird eine grosse Optionsliste angeboten, so insbesondere auch Software gestützte Optionen.