1. Sachverhalt
Nik und Tom leben seit einigen Jahren in einer Beziehung und planen, gemeinsam ein Haus zu kaufen. Tom arbeitet im Finanzsektor, Nik ist der kreative Kopf. Während das Gehalt von Tom CHF 200k beträgt, variiert das von Nik, der als freischaffender Illustrator tätig ist, zwischen CHF 60-80k. Entsprechend ungleich sind die Ersparnisse der beiden verteilt, die sie als Eigenmittel in die Liegenschaft einbringen können.
Als gleichberechtigtes Konkubinatspaar ist ihnen wichtig, dass beide auch gleichberechtigt am Haus partizipieren.
In diesem Zusammenhang stelle sich ihnen verschiedene Fragen:
Fragen
- Tom und Nik planen einen Erwerb der Liegenschaft entweder zu Gesamteigentum oder zu Miteigentum mit einer Quote von je 50%. Wie unterscheiden sich die beiden Eigentumsformen zivilrechtlich und welche Form ist im Konkubinat geeigneter? Welche Folgen hat die Wahl der zivilrechtlichen Eigentumsform für die Besteuerung?
- Tom und Nik haben sich für einen Erwerb der Liegenschaft in einem Vorort von Bern zu Miteigentum mit einer Quote von je 50% entschieden. Die Anzahlung von CHF 400k finanziert Nik im Umfang von CHF 100k, Tom im Umfang von CHF 300k. Für die Hypothek in Höhe von CHF 1.3 Mio. haften beide gegenüber der Bank solidarisch. Welche Möglichkeiten haben Tom und Nik aus zivilrechtlicher Sicht, um untereinander die Finanzierung zu regeln und wie sehen die steuerlichen Folgen aus?
- Nik und Tom haben ein gemeinsames Konto für Haushalt und Haus eingerichtet. Entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten zahlen Nik 1/3, Tom 2/3 der für Haus und Haushalt benötigten Mittel auf dieses Konto. Davon wird zum einen die Hypothek bedient, laufenden Unterhalt und Nebenkosten des Hauses finanziert und die generellen Lebenshaltungskosten der beiden bestritten (z.B. Lebensmittel, gemeinsame Restaurantbesuche, Ferien, etc.). Welche Steuerfolgen ergeben sich dadurch je für Nik und Tom? Ändert sich etwas an der Einschätzung, wenn die Kosten nicht durch ein gemeinsames Konto, sondern von je eigenen Konten bezahlt werden?
- Nik und Tom haben keine Nachkommen. Sie möchten daher sicherstellen, dass im Todesfall des einen der andere im Haus verbleiben kann. Welche zivilrechtlichen Möglichkeiten zur gegenseitigen Absicherung gibt es? Wie wirken sich diese steuerlich aus?
- Die Beziehung von Tom und Nik geht in die Brüche. Sie diskutieren, was sie mit dem gemeinsamen Haus machen sollen. Zur Option steht der Verkauf der Liegenschaft am Markt zum voraussichtlichen Preis von CHF 1.9 Mio. oder die Übernahme der Liegenschaft von Tom zu diesem Preis. Vom Verkaufserlös erhält Nick CHF 100k (seine ursprüngliche Einlage) und die Hälfte des Wertzuwachses von CHF 200k, total also CHF 200k. Welche Steuerfolgen ergeben sich?
2. Sachverhalt
Lea und Rolf leben mit ihren beiden Kindern (4 und 2) in Burgdorf zur Miete. Sie sind beide Lehrer auf Sekundarschulstufe. Rolf arbeitet mit einem Pensum von 80% (Lohn: CHF 96k), Lea mit einem Pensum von 40% (Lohn: CHF 48k). Dank der Flexibilität beim Stundenplan können Sie mit gelegentlicher Unterstützung der Grosseltern die Betreuung der kleinen Kinder gut abdecken.
Durch die Geburt der Kinder und der damit verbunden Reduktion des Pensums – Rolf hat von 100% auf 80% reduziert, Lea hatte bereits vorher nur 80% gearbeitet, um Zeit für ihr Pferd zu haben – wurde das verfügbare Einkommen deutlich kleiner.
Es stellt sich die Frage, wie die verschiedenen Beiträge der beiden an die Familie zu qualifizieren sind:
Fragen
- Die Löhne von Lea und Rolf gehen je auf das eigene Konto. Davon zahlt jeder seine individuelle Krankenkassenrechnung, legt den voraussichtlichen Steuerbetrag zurück, zahlt in die Säule 3a ein und behält 1’000 Fr. für eigene Bedürfnisse (persönliche Kleidung, Hobbies, Ausgang mit Freunden, Coiffeur/Kosmetik etc.). Der Überschuss geht auf ein gemeinsames Haushalts- und Familienkonto. Davon werden sämtliche Kosten die Familie oder sie als Paar betreffend bezahlt (insb. Miete, Ferien, Lebensmittel, Bedürfnisse der Kinder, etc.). Da Tom mehr verdient als Lea ist sein Anteil, den er monatlich aufs gemeinsame Konto überweist, grösser als derjenige Anteil von Lea. Welche Steuerfolgen ergeben sich bei diesem Modell?
- Die Löhne von Lea und Rolf gehen auf ein gemeinsames Konto. Davon werden sämtliche individuellen und gemeinsamen Kosten beglichen (inkl. Steuerrechnungen, Krankenkassenprämien, Säule 3a Beiträge, etc.). Jeden Monat wird von diesem Konto der Einkommensüberschuss von durchschnittlich je CHF 300 auf ein Fondsparplan für Lea und für Rolf überwiesen. Welche Steuerfolgen ergeben sich bei diesem Modell?
- Rolf hat familienbedingt sein Pensum um 20%, Lea ihres um 40% reduziert. Da sie ihr Pensum stärker reduziert hat als er, überweist er Lea einen «Betreuungslohn» im Umfang von 10% (d.h. CHF 1000 pro Monat). Für die Kosten des Paares und der Familie überweisen Lea und Rolf je einen gleich hohen Betrag auf ein gemeinsames Haushalts- und Familienkonto. Vom individuellen Konto werden die persönlichen Kosten (z.B. Steuerrechnungen, Krankenkassenprämien, Säule 3a Beiträge, Fondssparplan, etc.) bezahlt. Welche Steuerfolgen ergeben sich bei diesem Modell?
- Welches der obenstehenden Modelle ist das Gerechteste, welches das Steuergünstigste?
3. Sachverhalt
Lea und Rolf (siehe Fall 2) machen sich Gedanken über ihre Altersvorsorge. Mit zunehmendem Alter der Kinder und dem geringeren Betreuungsaufwand ist ein höheres Erwerbspensum wieder möglich. Lea arbeitet inzwischen wieder 80%. Rolf hat sein Pensum bei 80% belassen und nutzt den arbeitsfreien Tag fürs Triathlon-Training, das er neu für sich entdeckt hat. Lea nutzt den arbeitsfreien Tag für längere Ausritte mit dem Pferd. Beide verdienen heute wieder annähernd gleich viel.
Gemeinsame Ersparnisse haben Lea und Rolf keine. Unabhängig vom gewählten Finanzmodell (Fall 2) hatte das Paar darauf geachtet, dass jeder den gleichen Betrag für die Befriedigung der persönlichen Bedürfnisse resp. zum Sparen erhält. Rolf war in der Vergangenheit immer der bessere Sparer als Lea. Bei ihr floss viel der Mittel für die persönlichen Bedürfnisse und zum Sparen in ihr Pferd.
Wegen der reduzierten Erwerbstätigkeit als die Kinder klein waren, hat Lea deutlich weniger PK-Kapital. Das Paar diskutiert, wie die Vorsorgesituation von Lea verbessert werden kann.
Fragen
- Welche Lösungen wären gerecht? Begründen Sie!
- Welche steuerrechtlichen Folgen müssen Lea und Rolf beachten.
4. Sachverhalt
Lea und Rolf (siehe Sachverhalt 2) trennen sich. Die Kinder sind 5 und 7 Jahre alt. Es stellen sich verschiedene Fragen:
Fragen
- Lea und Rolf haben gemeinsame Vermögenswerte (gemeinsames Haushalts- und Wohnkonto) und Hausrat und Mobiliar. Wie werden solche Güter bei Trennung aufgeteilt? Welche Steuerfolgen ergeben sich?
- Lea und Rolf haben erst kürzlich einen Familienauto geleased. Was gilt es hier zu beachten?
- Lea verlangt im Zuge der Trennung einen Ausgleich für fehlende Altersvorsorge durch die Betreuungsaufgaben. Ist die Forderung gerechtfertigt? Falls ja, in welcher Höhe? Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich?
- Variante: Lea arbeitete nicht als Lehrerin, sondern als Floristin mit einem Gehalt von CHF 60k (bei einem Vollzeitpensum). Aufgrund des grossen Lohnunterschieds hat sich Lea Vollzeit um die Kinder gekümmert, Rolf hat Vollzeit gearbeitet. Wie sieht es nun mit einem gerechten Vorsorgeausgleich aus? Welche Steuerfolgen sind zu berücksichtigen?