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A schloss im Jahr 2005, damals 58-jährig eine Leibrentenversicherung ab. Die Einmaleinlage belief sich auf CHF 250’000. Versicherungsbeginn war der 20. Dezember 2005. Die vereinbarte monatliche Rente betrug CHF 1’500, zahlbar erstmals am 20. Dezember 2010.
Da die Performance der Versicherung nicht dem entsprach, was sich A vorgestellt hat, reichte er am 16. Dezember 2010 ein Gesuch um Rückkauf der Versicherung ein. Am 18. Januar 2011 bezahlte die Versicherungsgesellschaft A den Betrag von CHF 305’000 aus.
Wie wird der Rückkauf steuerlich behandelt?
B schloss im Jahr 2008, damals 61-jährig, eine Leibrentenversicherung ab. Die Einmaleinlage belief sich auf CHF 250’000. Versicherungsbeginn war der 20. Dezember 2008. Die vereinbarte monatliche Rente betrug CHF 1’500, zahlbar erstmals am 20. Dezember 2013.
Da die Performance der Versicherung nicht dem entsprach, was sich B vorgestellt hat, reichte er am 16. Dezember 2010 ein Gesuch um Rückkauf der Versicherung ein. Am 18. Januar 2011 bezahlte die Versicherungsgesellschaft B den Betrag von CHF 305’000 aus.
Wie wird der Rückkauf steuerlich behandelt?
C hat am 20. Dezember 2008 eine Leibrentenversicherung mit sofort beginnenden Rentenleistungen ab 1. Januar 2009 von jährlich CHF 12’000 abgeschlossen. Die Versicherung wird mit einer Einmalprämie in der Höhe von CHF 270’000 finanziert. Am 31. Juli 2011 kauft C den Rentenvertrag zurück. Die Rückkaufssumme beträgt CHF 180‘000.
Was sind die Steuerfolgen?
D hat am 20. Dezember 2008 eine Leibrentenversicherung mit aufgeschobenen Rentenleistungen abgeschlossen. Die Versicherung wird mit einer Einmalprämie in der Höhe von CHF 270’000 finanziert. Als Rentenbeginn ist der 1. Januar 2012 vereinbart.
Am 20. September 2010 stirbt D. Die Rückgewährssumme in der Höhe von CHF 290‘000 fällt an die Tochter als einzige Erbin.
Was sind die Steuerfolgen?
E hat am 5. Januar 2000 eine vermögensbildende Kapitalversicherung (lebenslängliche Todesfallversicherung) mit periodischen Prämien abgeschlossen. Das Kapital wird im Todesfall ausbezahlt. E hat sich entschlossen, den Versicherungsvertrag aufzuheben und das Deckungskapital in der Höhe des Rückkaufswertes geltend zu machen.
Was sind die Steuerfolgen?
F hat am 5. Januar 2000 eine vermögensbildende Kapitalversicherung (lebenslängliche Todesfallversicherung) mit Einmalprämie abgeschlossen. Das Kapital wird im Todesfall ausbezahlt. F hat sich entschlossen, den Versicherungsvertrag aufzuheben und das Deckungskapital in der Höhe des Rückkaufswertes geltend zu machen.
Was sind die Steuerfolgen?
Wie wären die Steuerfolgen, hätte F die Versicherung bereits 1996 abgeschlossen?
Herr Viktor Meier geb. am 15.3.1940 verkaufte seinem Sohn, Nico Meier, am 1.12.2017 seine Liegenschaft für CHF 500'000. Der Verkehrswert der Liegenschaft beträgt CHF 750'000. Im Kaufvertrag wird festgehalten, dass der Sohn dem Vater eine sofort beginnende lebenslängliche Leibrente von monatlich CHF 1'500 zusichert. Die Leibrente wird mit Rückgewähr im Todesfall abgeschlossen. Der Vater verstirbt am 31.3.2021.
Welche Steuerfolgen ergeben sich beim Vater Viktor Meier im Zeitraum vom 1.12.2017 bis am 31.3.2021 bezüglich der Einkommens- und Vermögenssteuern?
Welche Steuerfolgen ergeben sich beim Sohn Nico Meier im Zeitraum vom 1.12.2017 bis am 31.3.2021 bezüglich der Einkommens- und Vermögenssteuern?