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Dieser Entscheid diskutiert folgende Streitfrage: Ist die Entschädigung für eine ungerechtfertigte fristlose Kündigung als steuerfreie Genugtuungssumme im Sinne von Art. 24 lit. g DBG und Art. 7 Abs. 4 lit. i StHG zu qualifizieren oder handelt es sich um steuerbares Einkommen?
Dieser Entscheid diskutiert folgende Streitfrage: Ist der Beschwerdeführer im kantonalen Erbschaftssteuerrecht zum reduzierten Steuersatz auf dem Vermögenszugang von Todes wegen zu besteuern, obwohl eine zivilrechtlich festgestellte Vaterschaft fehlt?
Unumstritten war, dass Gratisnennwerterhöhungen als steuerbarer Ertrag aus beweglichem Vermögen gilt. Streitig war hingegen die Qualifikation der Beteiligung als Privatvermögen oder Geschäftsvermögen.
- 9C_622/2024, Abriss eines Gebäudes
- 9C_231/2025, Gesetzliches Grundpfandrecht für grundstückbezogene Steuern
- 9C_153/2026, Widerruf einer Steuerbefreiung, Rückwirkung?
- 9C_971/2025 vom 22. Dezember 2025
- 9C_349/2025 vom 18. Dezember 2025
- 9C_662/2024 vom 6. November 2025
- VerGer ZH vom 9. Mai 2025, SB.2025.10