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Verfahrensrechtliche Schwerpunkte
Workshop von Thomas Jaussi anlässlich des ISIS)-Seminars vom 21. Oktober 2024 mit dem Titel «Verfahrensrechtliche Schwerpunkte»
Die Finanz GmbH, Schweiz, hat seit 2016 die folgende Bilanz (Zahlen in CHF):

Die Gesellschaften der Muster-Gruppe werden von Herrn Muster über die Muster Holding AG gehalten. Herr Muster und alle Muster-Gruppe-Gesellschaften haben den Wohnsitz bzw. Sitz im gleichen Kanton. Die Muster Management AG stellt Herr Muster Personal und Dienstleistungen für seine persönlichen Bedürfnisse zur Verfügung. Die kantonale Steuerverwaltung prüft die Steuerperioden n, n+1 und n+2 der Muster Management AG, insbesondere die Kostenweiterverrechnung an Herrn Muster, und befindet alles für korrekt. Somit finden weder bei der Muster Management AG noch bei Herr Muster Aufrechnungen für diese drei Steuerperioden statt.
Die ESTV, HA MWST, nimmt eine Buchprüfung der Muster Management AG für die Jahre n, n+1, n+2, n+3 und n+4 vor.
Auf den Leistungsverrechnungen der Muster Management AG an Herrn Muster rechnet sie geldwerte Leistungen von CHF 50’000 p.a. auf.
Angesichts des tiefen Steuersatzes wird auf eine Anfechtung verzichtet.
Unmittelbar danach kommt ein Schreiben der ESTV, HA DVS:
Die Zuschnell AG wird von Herrn Muster gehalten. Sie beschliesst am 30. Juni 20XX eine Dividende, wobei die Generalversammlung kein Fälligkeitsdatum beschlossen hat. Am 10. Juli 20XX findet eine ausserordentliche Generalversammlung statt, welche die – bisher nicht ausgeschüttete Dividende – rückgängig macht.