- International
Unversteuerte Vermögenswerte und grenzüberschreitende Unternehmensstrukturen zwischen Deutschland und der Schweiz bergen steuerliche, verfahrens- und strafrechtliche Risiken, die sich seit Einführung des AIA kaum mehr aussitzen lassen. Die Falllösungen beleuchten anhand konkreter Konstellationen – vom nie deklarierten Schweizer Konto über die Familienstiftung und den grenzüberschreitenden Erbfall bis zur Schweizer AG mit faktischer Geschäftsleitung in Deutschland – die Folgen für Steuerpflichtige, Banken, Vermögensverwalter und Organe aus deutscher und Schweizer Sicht. Profitieren Sie von praxisnah begründeten Lösungen, die Ihnen helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen und Handlungsoptionen wie die Selbstanzeige richtig einzuschätzen.
Klaus M., wohnhaft in München, hält seit 2010 ein in Deutschland nie deklariertes Konto bei einer Schweizer Privatbank (CHF 2,5 Mio.; Kapitalerträge ca. CHF 80.000 p.a.). Die Vermögensverwaltung erfolgt durch einen in der Schweiz ansässigen, unabhängigen Vermögensverwalter, der über eine Verwaltungsvollmacht für das Konto verfügt und die Anlageentscheide trifft. Die AIA-Meldepflicht gilt in der Schweiz seit dem 1. Januar 2017.
Steuerliche, steuerverfahrens- und steuerstrafrechtliche Situation von Klaus M., der Bank und des Vermögensverwalters?
Klaus M., wohnhaft in München, ist Begünstigter einer Schweizer Familienstiftung. Die Stiftung hält seit 2010 ein in Deutschland nie deklariertes Konto bei einer Schweizer Privatbank (CHF 2,5 Mio.; Kapitalerträge ca. CHF 80’000). Die AIA-Meldepflicht gilt in der Schweiz seit dem 1. Januar 2017.
Wie ist die Familienstiftung aus Schweizer Sicht steuerlich und regulatorisch einzuordnen und welche Pflichten treffen den Stiftungsrat?
Klaus M. verstirbt. Er hinterlässt eine Tochter (T), wohnhaft in der Schweiz, und einen Sohn (S), wohnhaft in Deutschland. Beide erben je zu 50 %. Das in Deutschland nie deklarierte Konto bei der Schweizer Privatbank (CHF 2,5 Mio.; Kapitalerträge ca. CHF 80’000 p.a.) fällt in den Nachlass.
Welche steuerlichen Folgen hat der Erbfall für die Erben aus Schweizer Sicht?
Alpha AG mit Sitz in Zug, IT-Dienstleistungen für den deutschen Markt. Beide Geschäftsführer (A, B) wohnen in Deutschland und führen die AG faktisch aus München/Frankfurt aus. Keine KSt/GewSt in Deutschland angemeldet - eine Betriebsprüfung beim deutschen Kunden deckt diesen Sachverhalt auf.