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Rückerstattung in internationalen Verhältnissen – Aktuelle Praxis und Problemfelder
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 20. März 2018 mit dem Titel «Aktuelle Probleme des Verrechnungssteuerrechts»
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Inc. (USA) hält seit 2012 über die BV (NL) die AG (CH), welche sie zum Preis von CHF 10 Mio. erworben hat (operatives Investment). Verkäufer war der Gründer der AG mit Wohnsitz in der Schweiz.
BV wurde für die Akquisition mit 1% (kEUR 100) eigenfinanziert. Die Gesellschaft verfügte über kein eigenes Personal und keine eigenen Büroräumlichkeiten. Auch hielt BV keine weiteren Beteiligungen oder anderen Aktiven.
AG war in den letzten Jahren äusserst erfolgreich und verzeichnete in den Jahren 2012-2016 jährlich einen hohen Gewinn, welchen sie jeweils thesauriert hat.
Die Inc. hat BV im Frühjahr 2017 mit zusätzlichen Mitteln dotiert (Eigenfinanzierungsgrad von 30%) und weitere Beteiligungen an europäischen Konzerngesellschaften in BV eingebracht. BV mietet - ebenfalls seit Frühjahr 2017 - eigene Büros und beschäftigt für die Verwaltung der Beteiligungen und die Finanzierung der Gruppe einen CFO, einen Controller und eine Administrativkraft.
Im Hinblick auf eine substantielle Dividendenausschüttung im Jahr 2018 reicht die AG im Frühjahr 2018 ein Gesuch 823 B bei der ESTV ein.
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Verrechnungssteuerentlastungsmöglichkeit?
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Konsequenzen aus Sicht der Verrechnungssteuer für Sub-Holding X AG?
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Wie sieht es mit der Rückerstattungsberechtigung der S.L. aus?
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