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Fallbeispiele zu den Grundlagen im Umstrukturierungsrecht, insbesondere im Hinblick auf die Steuervorlage 17
Workshop anlässlich des ISIS)-Seminars vom 9. Mai 2019 mit dem Titel «Unternehmensumstrukturierungen»
Die X AG hat im Jahr 2015 ihren Sitz vom Ausland in den Kanton Zug verlegt. Beim Zuzug 2015 wies die X AG folgende Bilanzposten auf (in Mio. CHF):
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Die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist auch nach dem Zuzug in die Schweiz überwiegend auslandbezogen und die X AG erfüllt ab Zuzug die Voraussetzungen zur Besteuerung als gemischte Gesellschaft nach § 69 Abs. 2 StG ZG.
Im Jahr 2018 stellen sich die Bilanz und Erfolgsrechnung der X AG wie folgt dar (in TCHF):
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In Hinblick auf das Bundesgesetz über die Steuerreform und AHV-Finanzierung («STAF») und den zu erwartenden Verlust des Status als gemischte Gesellschaft beabsichtigt die X AG, die stillen Reserven soweit als möglich aufzudecken. Das gesamte Anlagevermögen gilt als auslandsbezogen.
Die A Holding SA, mit statutarischem Sitz in Luxemburg, möchte ihren Sitz im Jahr 2019 ohne zivilrechtliche Liquidation und Neugründung in die Schweiz verlegen. Mit der Sitzverlegung wird die Gesellschaft in der Schweiz unbeschränkt steuerpflichtig.
Unter den Aktiven der A Holding SA befinden sich Patente für technische Verfahren, die deutlich unter ihrem erheblichen Verkehrswert bilanziert sind.
Variante:
Die A Holding Ltd. hat ihren Sitz auf Bermuda und beabsichtigt, ihren Sitz in die Schweiz zu verlegen.
Welche Möglichkeiten zur Aufdeckung von stillen Reserven hat die A Holding SA bei der Immigration in die Schweiz?
Variante:
Welche Möglichkeiten zur Aufdeckung von stillen Reserven hat die A Holding Ltd. im Rahmen der geplanten Sitzverlegung?
Die I AG mit Sitz in Bern hält ein überbautes Grundstück in Gstaad/BE. Im Dezember 2013 erwirbt die Stiftung S sämtliche Aktien an der I AG von Herrn I zu einem Kaufpreis von CHF 8 Mio. Im März 2015 kauft die Stiftung S im Rahmen einer Vermögensübertragung das Grundstück in Gstaad von der I AG.
Zeitlicher Ablauf betreffend Kauf der Liegenschaft durch Stiftung S:
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*Verkehrswert der Liegenschaft per Bilanzstichtag: CHF 10 Mio.
Erwerb der Aktien an der I AG durch Herrn I im Jahr 1992; Herleitung der Anlagekosten:
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Wie ist dieser Sachverhalt aus Sicht der bernischen Handänderungssteuer sowie der bernischen Grundstückgewinnsteuer zu beurteilen?
Die P AG hat ihren Sitz in Zürich; sie ist zu 100% an drei Tochtergesellschaften im Ausland beteiligt.
Die Tätigkeiten der P AG umfassen die Entwicklung von Marketingstrategien, Produktions- und Absatzplanung, Forschung & Entwicklung, Treasury and Finance sowie Administration.
Die Tochtergesellschaften ihrerseits produzieren und vertreiben die Produkte in eigenem Namen aber für Rechnung der P AG (Kommissionärsmodell).
Auf Ebene der direkten Bundessteuer wird die P AG seit 2017 als Principalgesellschaft qualifiziert. Bei den Staats- und Gemeindesteuern erfolgt die Besteuerung als gemischte Gesellschaft.
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Wie wird der Gewinn der P AG auf Bundesebene besteuert,
G Inc., die US-Tochtergesellschaft eines grossen US-Konzerns erwirtschaftet 2019 einen Umsatz von USD 600 Mio. Sie verbucht Management- und Vertriebsaufwendungen von USD 90 Mio. und einen Warenaufwand von USD 250 Mio. an ausländische verbundene Unternehmen. Ausserdem leistet sie konzerninterne Lizenzzahlungen von USD 110 Mio. sowie Versicherungsprämien in Höhe von USD 50 Mio. an eine konzerninterne Versicherungsgesellschaft mit Sitz in der Schweiz.
Kennzahlen G Inc. (2019)
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