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Ausgewählte Fallbeispiele zur Familienbesteuerung in der Schweiz
Workshop von Stephanie Eichenberger anlässlich des ISIS)-Seminars vom 16. November 2021 mit dem Titel «Ehe, Partnerschaft und Familie im Steuerrecht».
Romeo und Julia möchten gerne heiraten. Romeo ist gutverdienender Versicherungsmathematiker und Julia Reiseleiterin bei einer Schweizer Reiseanbieterin. Zurzeit wohnt Julia in Herrliberg und Romeo in Rapperswil.
Die beiden möchten gerne heiraten, wissen aber noch nicht genau wann.
Die beiden kommen zu Ihnen und stellen Ihnen folgende Fragen:
Julia stammt aus einer wohlhabenden Familie. Ihr Vater möchte ihr 10% der Aktien am Familienunternehmen übertragen, möchte sich jedoch die Nutzniessung vorbehalten. Dafür verlangt er von Romeo und Julia, dass sie einen Ehe- und Erbvertrag abschliessen, in welchem Folgendes vereinbart wird:
Weiter erhält Julia von Ihrer Grossmutter zur Hochzeit ein Mehrfamilienhaus in Lausanne geschenkt.
Romeo und Julia sind mittlerweile verheiratet und haben vier Kinder, Bianca 14, Lorena 17, Marco 19 und Ernesto 21. Bianca geht noch zur Schule. Lorena machte eine Lehre, Marco arbeitet als DJ und Ernesto studiert.
Der mittlerweile verstorbene Urgrossvater von Bianca, Lorena, Marco und Ernesto hatte in Liechtenstein eine Stiftung errichtet, die ab dem 15. Altersjahr der Nachkommen bis zum Abschluss einer Ausbildung oder spätestens bis zum Erreichen des 30. Altersjahres regelmässige Leistungen zur Deckung der Ausbildungskosten erbringt. Die Leistungen sind unterschiedlich und werden im Einzelfall vom Stiftungsrat bestimmt. In gewissen Fällen kann die Leistung auch gänzlich verweigert werden (z.B. bei mangelnder Leistungsbereitschaft).
Der Urgrossvater hatte in Liechtenstein noch eine weitere Stiftung errichtet, deren Vermögenswerte den männlichen Familienmitgliedern zu bestimmten Teilen zustehen. Zur Geburt erhält jedes männliche Familienmitglied CHF 10 Mio., die durch die Stiftung verwaltet werden und dem Familienmitglied mit Erreichen des 30. Altersjahres ausgehändigt werden.
Bianca ist eine begnadete Golferin und gewinnt an Turnieren Geldpreise. Sie hat auch bereits erste Werbeaufträge erhalten. Ihre Preisgelder investiert sie in Aktien und Kryptowährungen.
Lorena interessiert sich mehr für Fantasy Games, ist aber ebenfalls so erfolgreich, dass sie jährlich zwischen CHF 20'000 und CHF 50'000 damit verdient.
Tristan und Isolde sind seit 10 Jahren verheiratet. Die beiden besitzen ein Eigenheim in Aarau. Isolde ist Inhaberin einer Kette von Coiffeur-Salons. Tristan führt die Westschweizer Ableger der Salonkette und wohnt mehrheitlich in Lausanne.
Cäsar und Kleopatra haben sich auseinandergelebt und denken über eine Scheidung nach. Sie haben zwei Kinder, ein gemeinsames Haus und eine gemeinsame Ferienwohnung.
Kleopatra zieht aus und Cäsar und die Kinder bleiben im gemeinsamen Haus. Cäsar kommt für alle Kosten der Kinder und der Liegenschaften einschliesslich Schuldzinsen auf. Kleopatra zahlt aus ihrem Erwerbseinkommen (Teilzeit) ihre Lebenshaltungskosten. Da ihr Lohn dafür nicht ausreicht, zahlt sie die Differenz mit der Kreditkarte. Die Kreditkartenrechnungen werden von Cäsar beglichen. Es existiert keine schriftliche Vereinbarung.
Schliesslich kommt es zur Scheidung und es steht folgende Scheidungskonvention zur Diskussion:
Da Kleopatra gerne mehr Geld zur Verfügung hätte, möchte sie statt des Pensionskassenguthabens lieber eine Ausgleichszahlung in diesem Betrag.
Eines der Kinder möchte unbedingt Cellounterricht nehmen. Cäsar ist dagegen und zahlt den Unterricht nicht. Kleopatra, die Musik mag, bezahlt dem Kind den Cellounterricht und die Miete des Instrumentes.
Adam und Eva sind pensioniert und leben im eigenen Haus. Sie besitzen weitere Liegenschaften, die sie mehrheitlich vermieten. Eine Liegenschaft wird von der erwachsenen Tochter mit ihrer Familie bewohnt. Die Tochter zahlt keine Miete, kommt aber für den Unterhalt der Liegenschaft auf. Die langjährige Geliebte von Adam bewohnt ebenfalls eine Wohnung, die Adam und Eva gehört. Sie zahlt einen Mietzins, der leicht unter dem Eigenmietwert liegt. Eva hat davon keine Kenntnis. Schriftliche Verträge existieren weder mit der Tochter noch mit der Geliebten.
Adam leidet seit ein paar Jahren an der Alzheimer-Krankheit. Wegen der fortschreitenden Demenz von Adam schaltet sich die KESB ein und ernennt einen Beistand für Adam. Der Beistand kümmert sich um die persönlichen und finanziellen Belange von Adam. Im Rahmen der Inventaraufnahme findet der Beistand heraus, dass Eva laufend höhere Barbezüge tätigt. Es stellt sich heraus, dass sie das Geld heimlich dem seit Jahren drogenabhängigen Sohn gibt.
Ein paar Jahre später verstirbt Adam. Er hat ein Testament folgenden Inhalts verfasst:
Die Gemeinde, welche den Sohn seit Jahren unterstützt, meldet sich bei Eva und kündigt eine Herabsetzungsklage zugunsten des Sohnes an. Nach längerem Hin- und Her einigen sich die Parteien auf Folgendes und halten dies schriftlich fest:
Thelma und Louise haben vor ein paar Jahren in Las Vegas geheiratet. Da diese Ehe in der Schweiz nicht anerkannt wurde und sie die Behandlung als eingetragene Partnerschaft als nicht gleichwertig empfanden, kümmerten die beiden sich nicht weiter darum.
Aufgrund der bevorstehenden Gesetzesänderung möchten die beiden nun doch, dass ihre vor ein paar Jahren geschlossene Ehe in der Schweiz anerkannt wird.