- Private
Erben- oder Erbvorbezugsgemeinschaften können bei der Tätigung von gemeinsamen Investitionen in eine zur gesamten Hand gehaltene Liegenschaft stillschweigend zu einer einfachen Gesellschaft werden.
Bei einer späteren Auflösung der Gemeinschaft würde sodann über die Grundstückgewinnsteuer abgerechnet werden, da die Gemeinschaft nicht mehr ihren eigentlichen Liquidationszweck verfolgt, sondern weil die Erben bzw. Erbanwärter einen gemeinsamen Zweck anstreben, der über die blosse Verwaltung des Nachlasses hinausgeht.
Unter dem Titel «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» wurden im Herbst 2011 Unterschriften für eine Volksinitiative zur Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer auf Bundesebene gesammelt. Gemäss Initiativtext wäre die kantonalen Erbschafts- und Schenkungssteuer aufgehoben und eine Nachlasssteuer auf Bundesebene eingeführt worden. Diese Nachlasssteuer hätte zur Folge gehabt, dass die bisher in den meisten Kantonen von der Erbschaftsteuer befreiten Nachkommen neu