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Juristische Personen, die sich uneigennützig für die Allgemeininteresse einsetzen, können wegen Gemeinnützigkeit von den direkten Steuern befreit werden. Insbesondere gemeinnützige Stiftungen und Vereine prägen in der Schweiz die Landschaft der gemeinnützigen Organisationen.
1. Gemeinnützige Zwecke werden steuerlich begünstigt
2. Die Gemeinnützigkeit als Steuerbefreiungsgrund
Der Bund und sämtliche Kantone anerkennen die Gemeinnützigkeit einer juristischen Person als Grund zur Befreiung von den direkten Steuern (Kapital- und Gewinnsteuer). Die einschlägige Bestimmung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) lautet:
«Von der Steuerpflicht sind befreit: Juristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke verfol