Die Schweiz hat mit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) den steuerlichen Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung getragen und ihr Steuerrecht entsprechend angepasst.
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Die Schweiz hat mit der am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) den steuerlichen Entwicklungen auf internationaler Ebene Rechnung getragen und ihr Steuerrecht entsprechend angepasst. Ein Kernpunkt der Steuerreform war die Schaffung von Übergangsbestimmungen für vormals privilegiert besteuerte Gesellschaften, um diesen einen schonenden Übertritt in die ordentliche Besteuerung zu ermöglichen und zugleich den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu ermöglichen.
Der effektive Nutzen der Übergangsbestimmungen steht jedoch in einer Wechselwirkung mit den internationalen steuerrechtlichen Entwicklungen und dem neuen Grundverständnis einer sachgerechten Besteuerung von Gesellschaften. Entsprechend sind die Übergangsbestimmungen vor dem Hintergrund der Empfehlungen der OECD zur Neutralisierung der Effekte hybrider Gestaltungen (Aktionspunkt 2) zu würdigen und auf deren Konformität hin zu überprüfen.
Aufgrund des Ermessensspielraums der Länder bei der Umsetzung der Empfehlungen der OECD in Aktionspunkt 2 lassen sich allerdings nur schwer allgemein gültige Aussagen darüber treffen, ob die Übergangsregelungen unter Umständen zu schädlichen Besteuerungsinkongruenzen führen könnten oder nicht. Gleichwohl zeigt die Analyse der massgebenden Bestimmungen, dass es mehrere gute und stichhaltige Argumente gibt, weshalb die Sondersatzlösung oder die Aufdeckung stiller Reserven (Step-up) nicht Gegenstand von ausländischen Anti-Hybrid-Regelungen sein sollten. Letztlich ist die Analyse hinsichtlich hybrider Gestaltungen aber stets für den konkreten Einzelfall und anhand der massgebenden lokalen Bestimmungen im Quellenstaat vorzunehmen.
Die Entwicklungen im internationalen Steuerrecht haben über die letzten Jahre hinweg rasant zugenommen. Auslöser für die in diesem Ausmass bisher unbekannte Dynamik war vor allem das von der OECD und den G20-Staaten initiierte BEPS-Projekt zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung («Base Erosion and Profit Shifting» – BEPS). Mit einem umfassenden Massnahmenpaket, bestehend aus 15 Aktionspunkten<a id="footnot