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Mit der Revision des Aktienrecht sind auf den 1. Januar 2023 auch die sanierungsrelevanten Bestimmungen des Obligationenrechts, namentlich hinsichtlich der Pflichten des Verwaltungsrates bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung in Kraft getreten. Leitgedanke des Gesetzgebers war, durch neue und präzisere gesetzliche Pflichten des Verwaltungsrates ein Warnsystem zu etablieren, welches zu möglichst früh ergriffenen Sanierungsmassnahmen führt.
Im Fokus stand dabei die Liquiditätsplanung resp.
2. Pflichten des Verwaltungsrates bei finanzieller Schieflage
3. Pflichten der Revisionsstelle bei finanzieller Schieflage
Am 1. Januar 2023 sind die Bestimmungen des neuen Aktienrechts in Kraft getreten.01 Ziel der Aktienrechtsrevision war es, ein modernes Aktienrecht zu schaffen, welches den wirtschaftlichen Bedürfnissen der nächsten Jahre entspricht.02 Neben flexibler ausgestalteten Gründungs- und Kapitalvorschriften (namentlich mit dem neuen Instrument des Kapitalban