- MWST/Zoll
Besteht das Risiko von Forderungsausfällen muss der Leistungserbringer bereits aufgrund des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips eine Wertberichtigung verbuchen. Entsprechend rechnet der Leistungserbringer mit der Vereinnahmung eines tieferen als des in Rechnung gestellten Entgelts.
2. Entgelt und Korrekturen des Entgelts ohne Forderungsabtretung
3. Entgelt und Korrekturen des Entgelts nach Forderungsabtretung
Das mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen erbringt eine Leistung, stellt hierfür eine Rechnung (inkl. MWST) und führt der ESTV die geschuldete MWST ab. Der Schuldner lässt mit der Zahlung auf sich warten, weshalb sich das Unternehmen fragt, ob es eine entsprechende Entgeltsminderung geltend machen darf. Der vorliegende Aufsatz geht dieser und weiteren Fragen im Zusammenhang mit Entgeltsminderungen nach. Dabei wird nachfolgend unterschieden zwischen der Situation ohne Forderungsa