Zitiervorschlag: Anna Maestrini, Matthias Bizzarro, Die steuerliche Behandlung der (unterpreislichen) familienexternen Unternehmensnachfolge unter besonderer Berücksichtigung der Tessiner Praxis, in zsis) 4/2023, A13, N [...] (publ.zsis.ch/A13-2023)
Die Unternehmensnachfolge ist ein bedeutendes Thema in der Schweizer Geschäftswelt. Insbesondere im Kanton Tessin, wo rund 70% der Unternehmen in Familienbesitz sind, wird die Nachfolgeplanung zu einer drängenden Angelegenheit.
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Die Unternehmensnachfolge ist ein bedeutendes Thema in der Schweizer Geschäftswelt. Insbesondere im Kanton Tessin, wo rund 70% der Unternehmen in Familienbesitz sind, wird die Nachfolgeplanung zu einer drängenden Angelegenheit. Diese kurze Zusammenfassung gibt einen Überblick über einige noch nicht sehr erforschte steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge.
Bei familieninternen (unterpreislichen) Übertragungen ist die steuerliche Behandlung in der Regel unproblematisch, da sich eine Behandlung als Schenkungen oder Zuwendungen von Todes aufdrängt. Verschiedene Kantone kennen Normen zur Reduzierung der Erbschafts- und Steuerlast bei Unternehmensnachfolgen.
Wenn kein Familienmitglied als Nachfolger in Frage kommt, spielt die Übertragung an Mitarbeiter (Management-Buy-Out) oder Externe (Management-Buy-In) eine wichtige Rolle. Die steuerlichen Folgen solcher Transaktionen sind jedoch noch wenig erforscht.
Ob es eine Unterscheidung zwischen Mitarbeiterbeteiligungen und Unternehmensnachfolge gibt ist mitunter umstritten. Nach dieser Unterscheidung wären geldwerte Vorteile aus Mitarbeiterbeteiligungen steuerbar, während unter Umständen jene aus Übertragungen im Rahmen der Geschäftsnachfolge steuerfrei blieben.
Das Bundesgericht hat die Frage zur Unterscheidung zwischen Mitarbeiterbeteiligungen und Unternehmensnachfolge bisher nicht geklärt. In einigen Kantonen (namentlich St. Gallen und Luzern) verzichten die Steuerverwaltungen unter gewissen Voraussetzungen auf die Einkommensbesteuerung bei Nachfolgeregelungen. Vereinzelt gibt es auch kantonale Rechtsprechung zu dieser Unterscheidung.
Die aktuelle Praxis der Tessiner Steuerbehörden anerkennt grundsätzlich die Unterscheidung zwischen Mitarbeiterbeteiligungen und Nachfolgeregelung. Hierbei gilt die übertragene Beteiligungshöhe als Indiz, wobei stets die Umstände des konkreten Einzelfalls massgebend sind. Eine vorgeschlagene aktuelle Gesetzesänderung könnte weitere Steuererleichterungen bei Schenkungs- und Erbschaftssteuern im Rahmen der Unternehmensnachfolgen bringen.
Einzelne Kantone und Gerichte haben den Nachfolgeregelungsfall als Ausnahme von der grundsätzlichen Steuerbarkeit der Übertragung von Aktien an Mitarbeiter anerkannt. Nach Ansicht der Autoren dürfte dies im Anwendungsbereich der direkten Steuern allerdings nur dort gelten, wo eine Schenkungsabsicht erstellt ist. Angesichts der Steuererleichterungen, die verschiedene Kantone in ihren Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetzgebungen für den Fall der Unternehmensnachfolge vorsehen, werden sich Steuerverwaltungen und Gerichte mit dieser Thematik in Zukunft wohl vermehrt befassen müssen.
1. Einführung in die Problematik
Gemäss einer Studie aus dem Jahr 2016 zum Thema der Unternehmensnachfolge kann man als Faustregel davon ausgehen, dass zu jedem beliebigem Zeitpunkt jeweils 1/5 der KMUs in der Schweiz vor einer Unternehmensnachfolge stehen.01 Auch in einer aktuellen Studie, die im Tessin durchgeführt wurde,02 wurde festgestellt, dass von den rund