- Private
Das Bundesgericht hatte mit Urteil vom 19. September 2019 (2C_170/2019) einen missglückten Umzug von Binningen nach Wollerau zu beurteilen.
2. Streit vor dem Bundesgericht
3. Erwägungen des Kantonsgerichts Basel-Landschaft
Das Ehepaar A. und B. wohnte in Binningen in einer Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von 336m2 (exkl. Terrasse) und hatte zwei Autoeinstellplätze, in denen ihre beiden Fahrzeuge, ein Maserati GranTurismo und ein Ferrari 458, standen. Im September 2015 wurde der Ehefrau unter Freistellung von ihrer Arbeitgeberin, der G. AG, fristlos gekündigt.
Mitte November 2015 meldete sich das Ehepaar am Schalter bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Binningen ab und am Schalter des Ei