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Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und Liechtenstein – Vorteile und konkrete Anwendungsfälle
1. Einordnung des DBA mit Italien
Das am 12. Juli 2023 unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Liechtenstein und Italien stellt für Liechtenstein einen weiteren wesentlichen Schritt zur Erweiterung des DBA-Netzwerkes dar und belegt den langfristigen Erfolg der liechtensteinischen Finanzplatzstrategie.
Über Jahrzehnte hinweg wurde Liechtenstein von Italien als nicht-kooperativer Staat in Steuersachen bzw. als Niedrigsteuerstaat betrachtet und auf mehreren nationalen «schwarzen Listen» geführt, was die Anwendung besonderer Anti-Missbrauchsbestimmungen zur Folge hatte.
Die italienischen Vorschriften, die auf verschiedene nationale «schwarze Listen» Bezug nahmen, wurden vom Gesetzgeber in den letzten Jahren mehrfach geändert, auch aufgrund der Erfolge der OE