Zitiervorschlag: René Matteotti, Peter Vogt, Natalja Ezzaini, Besteuerung von internationalen Arbeitnehmern während der Covid-19-Pandemie, in zsis) 1/2021, A3, N [...] (publ.zsis.ch/A3-2021)
Seit Ausbruch der Pandemie arbeiten die meisten Arbeitnehmenden überwiegend oder sogar ausschliesslich von zu Hause aus. Dies hat ziemlich schnell zu Unsicherheiten hinsichtlich der Besteuerung der Erwerbseinkünfte geführt.
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Seit Ausbruch der Pandemie arbeiten die meisten Arbeitnehmenden überwiegend oder sogar ausschliesslich von zu Hause aus. Dies hat ziemlich schnell zu Unsicherheiten hinsichtlich der Besteuerung der Erwerbseinkünfte geführt. Besonderes Interesse galt dabei den internationalen Arbeitnehmenden. Im internationalen Verhältnis gelangt das Arbeitsortsprinzip zur Anwendung. Die steuerbegründende innerstaatliche Norm, Art. 5 Abs. 1 lit. a DBG, regelt, dass Arbeitnehmende ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz einer beschränkten Steuerpflicht unterliegen, wenn sie einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachgehen. Nach ständiger Rechtsprechung muss diese Tätigkeit physisch in der Schweiz ausgeübt werden. Die Arbeit im Homeoffice hat zu einer Verschiebung der physischen Präsenz vom Arbeits- zum Wohnort geführt, sowie fehlende tägliche Grenzüberschreitung zur Folge. Dies hätte zu neuen steuerrechtlichen Anknüpfungspunkten und Verschiebung von Steuersubstrat geführt. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten hat die Schweiz frühzeitig mit den meisten Nachbarstaaten befristete Verständigungsvereinbarungen abgeschlossen, welche auf einer Tatsachenfiktion beruhen. In der Praxis sind Probleme aufgetaucht im Verhältnis zu Ländern, mit welchen keine solchen Vereinbarungen abgeschlossen wurden. Im Jahr 2020 haben sich die Steuerämter teilweise auf den Standpunkt gestellt, dass die Sonderregelungen aus den Verständigungsvereinbarungen auch auf die Arbeitnehmenden aus Ländern, mit welchen keine solchen Vereinbarungen getroffen wurden, zur Anwendung kommen und die Quellensteuer weiterhin abgeführt werden müsse. Diese Rechtsauffassung verstösst gegen internationales DBA-Recht und internes Recht. Mittlerweile haben die Steuerämter ihre rechtswidrige Praxis aufgegeben. Dies führt zu Rückerstattungsfragen der unrechtmässig abgeführten Quellensteuern. Dieser Artikel beleuchtet die geltenden Besteuerungsregeln und zeigt auf, welche Möglichkeiten der Rückerstattung von unrechtmässig erhobenen Quellensteuern bestehen.
«Home Office», «remote work», «smart working»! All diese Begriffe haben sich im Verlaufe des Jahres 2020 zu Schlagwörtern im Alltag entwickelt. Die Covid-19-Pandemie hat zu vielerlei Änderungen im Alltag geführt. Neben Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen, verursacht durch die Drosselung des Waren- und Dienstleistungsangebots und einer Änderung im Konsumverhalten der einzelnen Personen, wurde auch der Arbeitsmarkt auf den Kopf gestellt. Nebst der zahlreichen Erwerbstätige