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Verrechnungssteuerlich sind wir fokussiert auf die Verrechnungssteuer auf dem Ertrag von Beteiligungsrechten. Namentlich geldwerte Leistungen beschäftigen uns und führen oft zu emotional tiefgreifenden Erlebnissen und Kontakten mit der Verrechnungssteuer.
1. Die Funktionsweise der Verrechnungssteuer
2. Die Steuerobjekte nach heutigem Recht
3. Fremdkapitalzinsen als Verrechnungssteuerobjekt
Die Verrechnungssteuer wird auf bestimmten, im Gesetz bezeichneten Leistungen erhoben, nämlich auf bestimmten Erträgen beweglichen Kapitalvermögens, auf Lotterien und bestimmten «Glückspielen» sowie auf bestimmten Versicherungsleistungen. Die Verrechnungssteuer ist von derjenigen inländischen natürlichen oder juristischen Person abzuliefern, welche die steuerbare Leistung zu erbringen hat, d.h. vom inländischen zivilrechtlichen Schuldner einer vom