Die Wegleitung über den massgebenden Lohn in der AHV, IV und EO (WML) wurde per 1. Januar 2019 vollständig überarbeitet. Neben strukturellen Veränderungen fanden gegenüber der Vorversion der WML wesentliche Erweiterungen im zweiten Teil (Arten der Entgelte und ihre beitragsrechtliche Behandlung) statt. Dies betrifft namentlich die Ausführungen hinsichtlich der beitragsrechtlichen Behandlung von Leistungen und Beiträgen in der beruflichen Vorsorge (z.B. die beitragsrechtliche Behandlung von reglementarischen Leistungen von bzw. Beiträge an Einrichtungen der beruflichen Vorsorge sowie die beitragsrechtliche Behandlung von Beiträgen der Arbeitgebenden sowie der Arbeitnehmenden an die berufliche Vorsorge). Weitere Änderungen wurden im vierten Teil (Beispiele von Erwerbstätigen und die beitragsmässige Behandlung ihrer Entgelte) der WML vorgenommen, wobei hier insb. Ausführungen zu neuen Berufsgruppen (z.B. Influencer) hinzugefügt bzw. zu älteren Berufsgruppen (z.B. Bankeinnehmer) entfernt wurden.
Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die neue Strukturierung sowie die vorgenommenen Ergänzungen zu Gunsten der Übersichtlichkeit und Klarheit begrüssenswert erscheinen.