- Private
- Unternehmen
Disclaimer: Die Ausführungen in diesem Beitrag werden von der Autorin in ihrer persönlichen Eigenschaft geäussert und binden die Steuerverwaltung des Kantons Tessin in keiner Weise.
In den letzten Jahren hat sich das Bundesgericht vermehrt mit der Frage des Steuerdomizils im interkantonalen Verhältnis befasst, oft ausgelöst durch eine nur formale Wohnsitz- bzw. Sitzverlegung von einem Hoch- in einen Tiefsteuerkanton.
Das Bundesgericht hat seine Praxis, wonach eine steuerpflichtige Person bei treuwidrigem Verhalten – etwa durch das Vorspiegeln von falschen Tatsachen – das Recht auf Beschwerde bei Vorliegen einer interkantonalen Doppelbesteuerung verwirkt, inzwischen aufgegeben.
1. Praxisänderung des Bundesgerichts bei treuwidrigem Verhalten
In den letzten Jahren musste das Bundesgericht vermehrt über das Steuerdomizil natürlicher und juristischer Personen im interkantonalen Verhältnis befinden. Dabei ging es häufig um eine nur formale Wohnsitz- bzw. Sitzverlegung, typischerweise von einem Hochsteuer- in einen Tiefsteuerkanton.
Beispielweise wurde in einem Tessiner Fall geltend gemacht, dass der Wohnsitz in den Kanton Zug verlegt worden sei, wobei der einzige Umsta