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2. Verrechnungssteuerrückerstattung
3. Rückerstattung im Rahmen einer straflosen Selbstanzeige
4. Rückerstattungsanspruch im Rahmen einer vereinfachten Nachbesteuerung im Erbfall
Wegen Verwirkung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer aufgrund des (falsch verstandenen) Verstosses gegen die Deklarationsvorschriften von Art. 23 VStG_01_ tritt bis heute oft eine Doppelbelastung von Erträgen aus Beteiligungsrechten mit der Einkommenssteuer und der Verrechnungssteuer ein. Das gilt namentlich bei irrtümlich nicht deklarierten Dividenden und geldwerten Leistungen. Dieser steuerliche «Strafeffekt» fällt aufgrund einer Änderung der Deklarationsklausel von Art. 23 VStG hoffen