Annahme der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) (Volksabstimmung vom 19. Mai 2019)
Peter von Burg
Nachdem im Februar 2017 die Unternehmenssteuerreform III (USR III) abgelehnt wurde, haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) abgestimmt. Die Vorlage wurde von Volk und Ständen mit rund 66% angenommen (vgl. vorläufige amtliche Endergebnisse).
Das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) umfasst insbesondere zusätzlich Mittel von rund CHF 2 Milliarden pro Jahr für die AHV sowie die Aufhebung der besonderen Besteuerung der Statusgesellschaften (vgl. im Detail taxlawblog-Beitrag vom 29. September 2018).
Bundespräsident Ueli Maurer erklärte, dass die Annahme der STAF ein wichtiges Signal für die Sicherheit und Planbarkeit der Unternehmen in der Schweiz sei und ein erster Schritt für eine langfristige Finanzierung der AHV. Die STAF soll auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten. Bundesrat Alain Berset betonte auch, dass damit die Wettbewerbsfähigkeit des internationalen Steuerstandortes sichergestellt werde (vgl. Videoreaktion von BR Maurer und Berset).
Die Abstimmungsergebnisse vom 19. Mai 2019 sind hier zu finden.